Ahrensburg – Widerspruchsrecht nach §50 Abs. 5 um FDP Werbung zu vermeiden

Wappen Ahrensburg

In Schleswig-Holstein wird bekanntlich gewählt. Die FDP hat nichts besseres zu tun, als aus dem Melderegister gemäß § 50 Absatz 1-3 (BMG) sich die Daten zu besorgen. Wer Geld hat, kann das machen. Nützen wird es der FDP hoffentlich nichts.

Man kann dem einen Riegel vorschieben, da im selben Gesetz nach § 50 Absatz 5 man ein Widerspruchsrecht ausüben kann.

Man glaubt es kaum, aber mit DE-Mail-Mailadresse (nein, keine E.-Mailadresse, sondern eine gesicherte Kommunikation via DE-Mail) geht das sogar binnen Sekunden! Einfach hier (im Falle von Ahrensburg) die Daten abgreifen und dann im eigenen DE-Mailkonto die Nachricht versenden. Wer es per Snailmail machen möchte, findet auch dort diese Daten 🙂

Natürlich geht es auch analog, aber ich finde es cool, wenn man das auch elektrisch machen kann, von wegen Digitalisierung und so.

Beitragsbild: Von Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5566349