Die AGBs oder Nutzungsbedingungen ließt kaum einer, wie man aus diversen Quellen so hört. Immerhin hat man so um die 50 Seiten durchzusehen und meistens haben irgendwelche Anwälte sich darin verwirklicht.
Nun, ich lese diese Dinge gerne durch und habe sogar mal AGBs selber mit entworfen, da ich schon als Haftender wissen wollte, welches Wagnis ich mit jedem Kauf eingehe 🙂
Daimler ändert nun die Nutzungsbedingungen, sicherlich auch im Zuge der neuen, europaweiten Datenschutz Grundverordnung, für seine Mercedes me connect und smart control Dienste und da ich diese Nutze (habe einen connect me Adapter in mein Auto gestöpselt und werde bspw. an bestimmte Termine rechtzeitig informiert, kann genauer sehen wo wir unsere Tankladungen verbraten, etc.).
Sollte ich nun einem Freund mal das Fahrzeug leihen oder ihn auch nur damit fahren lassen, muß ich ihn jetzt darauf hinweisen, dass diese Daten von Daimler und mir gespeichert werden 🙂 Ähhh, … neee, Freunde, Einspruch! Das ist meine PRIVATE KARRE und bei geschäftlicher Nutzung (Mitarbeiter-Firmenwagen o.ä.) sehe ich das auch so, aber wer meine private Kiste fährt, der fährt die eben und wenn ich vergesse ihm/ihr zu erzählen, dass Onkel Benz und ich Daten sammeln, dann ist das eben so – ist ja auch mein Auto! Sorry, aber da haben einige weit übers Ziel hinaus geschossen!
Quelle: Nutzungsbedingungen für die Mercedes me connect und smart control Dienste Version 001.001.001.A.18B
7.11 Stellt der Kunde das Fahrzeug einem anderen Fahrzeugnutzer zur Nutzung zur Verfügung, ist der Kunde verpflichtet, den anderen Fahrzeugnutzer vor Fahrtantritt über die Dienste und die damit verbundene Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren und ggf. dessen Einwilligung dazu einzuholen, sowie auf die Möglichkeit der Deaktivierung einzelner Dienste hinzuweisen.