Az.: L 23 -MIN – KB 3967 Bahn – S 4 – Projekt – 2. Teil

Sehr geehrter Herr Sievers,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Bundesminister Dr. Peter
Ramsauer. Herr Minister hat mich gebeten, Ihnen zu schreiben. Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass Herr Dr. Ramsauer aufgrund der
Vielzahl eingehender Anfragen nicht persönlich antworten kann.

Nach Rücksprache mit dem Fachreferat kann ich Ihnen heute Folgendes
mitteilen:

In Ihrem Schreiben setzen Sie sich für das Projekt der S-Bahn-Strecke S
4 zwischen Hamburg und Ahrensburg ein.

Hiermit möchte ich Ihnen bestätigen, dass die in der gemeinsamen
Besprechung Ende Februar zugesagte grundsätzliche Bereitschaft zur
anteiligen Förderung im Rahmen des Bundesprogramms nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz  (GVFG) weiterhin besteht.

Da hierüber jedoch nur eine anteilige Finanzierung für einen
Teilbereich des Gesamtvorhabens des viergleisigen Ausbaus möglich ist,
wurde den Vertretern der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg
mitgeteilt, dass eine Mischfinanzierung erforderlich ist. Dazu ist eine
Klärung erforderlich, welche Anteile und in welchen Zeiträumen jeweils
finanziert werden können. Diese interne Abstimmung  ist noch nicht
abgeschlossen, erste Erörterungen sind aber erfolgt. Sofern ein
hausinterner Vorschlag erarbeitet ist, werden die Länder wieder in die
Beratung und Abstimmung einbezogen.
Versichern möchte ich Ihnen, dass dies unabhängig von einer
Entscheidung ist, ob München Austragungsort der Olympischen Winterspie1e
2018 wird oder ob eine anteilige Finanzierung der 2. S-Bahn-Stammstrecke
in München im Rahmen des GVFG Bundesprogramms erfolgen wird. Wie Sie
richtigerweise anmerken, sollen die Bundesfinanzhilfen nach dem GVFG in
allen Bundesländern zur Verfügung stehen. Es wird keine Priorisierung
des Bundes für ein Großvorhaben erfolgen.

Dass die Kosten der Vorentwurfsplanung durch die Vorhabenträger oder
Aufgabenträger übernommen werden ist üblich, da diese Kosten
grundsätzlich zu den nicht zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen des
GVFG zählen.

Die verkehrlichen Vorteile einer S-Bahn bis Ahrensburg sind zudem nach
dem bundesweit einheitlichen Verfahren der Standardisierten Bewertung
für Verkehrswegeinvestitionen des Öffentlichen Personennahverkehrs zu
bewerten und den anfallenden  Kosten gegenüber zu stellen. Diese
Nutzen-Kosten-Untersuchung wird ein notwendiger Bestandteil eines noch
zu stellenden Finanzierungsantrages sein.

Sehr geehrter Herr Sievers,
seien Sie versichert, dass der Bund auch weiterhin aufgeschlossen
diesem Projekt gegenüber stehen wird.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben  gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Brigitte Käßbach
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

– Politische Planung und Kommunikation –
Referat L 23 – Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

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